Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungsansprüche einer nicht existenten Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3100; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Kostenerstattungsansprüche einer nicht existenten Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.11.2009 - 8 O 319/07
- OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 07.03.2001 - 14 W 138/01
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09
Vielmehr sind die nach dem Klagevorbringen vertretungsbefugten oder handelnden Personen berechtigt, für die in Anspruch genommene juristische Person deren Nichtexistenz mit dem Ziel der Klageabweisung als unzulässig geltend zu machen (BGH v. 10.10.2007, XII ZB 26/05 = NJW 2008, 528 ; Senat v. 07.03.2001, 14 W 138/01; Senat v. 15.05.2001, 14 W 332/01; OLGR Saarbrücken 2002, 259).Aufgrund einer den gebührenrechtlichen Auftraggeber begünstigenden Kostenentscheidung kann trotz deren Nichtexistenz die handelnde Person, die den materiell-rechtlichen Anwaltsvertrag geschlossen hat, ihre dadurch verursachten Kosten gegen den unterlegenen Prozessgegner festsetzen lassen (Senat v. 07.03.2001, 14 W 138/01).
Soweit die nicht existente Partei neben existenten Parteien in Anspruch genommen wird, entsteht für den gemeinsamen Bevollmächtigten die Verfahrensgebühr und darüber hinaus für jeden weiteren gebührenrechtlichen Auftraggeber die Erhöhungsgebühr, wobei die nicht existente Partei mit zu berücksichtigen ist (so die Konstellation in den Entscheidungen vom v. 07.03.2001, 14 W 138/01 und v. 15.05.2001, 14 W 332/01).
- OLG Koblenz, 15.05.2001 - 14 W 332/01
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09
Vielmehr sind die nach dem Klagevorbringen vertretungsbefugten oder handelnden Personen berechtigt, für die in Anspruch genommene juristische Person deren Nichtexistenz mit dem Ziel der Klageabweisung als unzulässig geltend zu machen (BGH v. 10.10.2007, XII ZB 26/05 = NJW 2008, 528 ; Senat v. 07.03.2001, 14 W 138/01; Senat v. 15.05.2001, 14 W 332/01; OLGR Saarbrücken 2002, 259).Soweit die nicht existente Partei neben existenten Parteien in Anspruch genommen wird, entsteht für den gemeinsamen Bevollmächtigten die Verfahrensgebühr und darüber hinaus für jeden weiteren gebührenrechtlichen Auftraggeber die Erhöhungsgebühr, wobei die nicht existente Partei mit zu berücksichtigen ist (so die Konstellation in den Entscheidungen vom v. 07.03.2001, 14 W 138/01 und v. 15.05.2001, 14 W 332/01).
- BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09
Vielmehr sind die nach dem Klagevorbringen vertretungsbefugten oder handelnden Personen berechtigt, für die in Anspruch genommene juristische Person deren Nichtexistenz mit dem Ziel der Klageabweisung als unzulässig geltend zu machen (BGH v. 10.10.2007, XII ZB 26/05 = NJW 2008, 528 ; Senat v. 07.03.2001, 14 W 138/01; Senat v. 15.05.2001, 14 W 332/01; OLGR Saarbrücken 2002, 259). - OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09
Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung nach Entlassung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09
Der Fall liegt damit anders als in der Entscheidung des OLG München vom 18.11.2009 (11 W 2492/09).